Chronik der KAB St. Josef Kirchlinde

Geschichte des St. Joseph-Vereins Kirchlinde

Über den eigentlichen Vorgang der Gründung des St. Joseph-Vereins gibt es keine Unter­lagen. Das Protokollbuch nennt aber auf der ersten Seite das Gründungsjahr 1886.

Das erste vorliegende Protokoll datiert vom 10. Mai 1891. Hier wird folgender Vorstand genannt, der eigenhändig unterschrieben hat:

  • 1. Präses: H. Bredenbröcker
  • Ehrenpräses: Pfarrer Müller
  • Stellvertreter: W. Thiemann
  • 1. Schriftführer: Joseph Rehkop
  • 2. Schriftführer: Theodor Glaser
  • Rendant: G. Netthöfel

Ein Verzeichnis der Gründer liegt nicht vor. Aber anlässlich der 25-jährigen Jubelfeier des St. Joseph-Vereins am 25. Juni 1911  wurden lt. Protokoll folgende Jubilare geehrt, die zu den Mitbegründern gehörten

  • Pfarrer Müller
  • Bäcker Wilh. Emmerich sen.
  • Emmerich Heinrich sen.
  • Emmerich Heinrich jun.
  • Lallensack August
  • Rehkop Joseph
  • Schumacher Wilhelm
  • Risse Wilhelm
  • Mues Wilhelm
  • Send Wilhelm
  • Sasse Heinrich
  • Brandhoff Clemens
  • Borgmann Heinrich

Die Statuten werden nach einer allgemeinen Vorlage durch die Bischöfliche Behörde ge­nehmigt und bleiben bis 1933 gültig.

Statuten bis 1933

§ 2. Zweck des Vereins.

Der Verein erstrebt

  1. Wahrung und Förderung der Religiosität und Sittlichkeit seiner Mitglieder in festem Anschluß an die Kirche.
  2. Belehrung und Aufklärung der Mitglieder über die Bestrebungen der christlichen Sozialreform und Bekämpfung der sozialistischen Irrtümer.
  3. Schutz und Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter, besonders durch Erziehung zur praktischen Mitarbeit an den Bestrebungen zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Hebung ihres Standes.
  4. Pflege der geistigen und gewerblichen Bildung.
  5. Schaffung von Wohlfahrtseinrichtungen.
  6. Förderung der Standestugenden und Hebung des Selbstbewußtseins.
  7. Pflege echter Kameradschaft, sowie veredelnder Unterhaltung und Geselligkeit.Politische Bestrebungen sind ausgeschlossen.

§ 3. Mittel zur Erreichung dieses Zweckes.

  1. Feier der gemeinschaftlichen heiligen Kommunion, und zwar:
    a)  am Schutzfest des hl. Joseph (3. Sonntag nach Ostern),
    b)  am  Schutzengelfeste,
    c)  am ersten Adventssonntag
    d)  am Sonntag vor Maria Lichtmeß
  2. Religiöse, soziale und allgemeine bildende Vorträge in den Versammlungen.
  3. Nach Möglichkeit Veranstaltung eines sozialen Unterrichtskursus zwecks sozialer Bildung und Schulung der befähigteren Mitglieder, Errichtung von Kommissionen zur  Durchführung praktisch-sozialer  Maßnahmen.
  4. Einrichtung einer Vereinsbibliothek und Verbreitung einer katholischen Arbeiterzeitung.
  5. Nach Möglichkeit.
    a)  Gründung oder Anschluß an eine bestehende Sparkasse,
    b)  Anschluß an eine bestehende Krankengeldzuschußkasse,
    c)  Anschluß an eine bestehende Zentralsterbekasse.
  6. Veranstaltung von Familienfesten, zu welchen auch die Frauen der Mitglieder Zutritt haben.